Die Rasseliste ist zum Glück in Schleswig-Holstein abgeschafft. Das neue „Gesetz zum Halten von Hunden“ ist seit dem 01.01.2016 rechtkräftig. Hier wird unter § 7 geregelt welche Hunde als gefährlich einzustufen sind. Oft reicht eine „Schlägerei“ unter Rüden und man erhält Post vom Amt. Der Hund muss evtl. zum Wesentest, oder eine fachmännische Einschätzung des Tieres wird verlangt. Des Weiteren wird der Halter „verdonnert“ einen Sachkundenachweis abzulegen.

Aber auch jeder, der einen bereits als gefährlich eingestuften Hund sein Eigen nennt, oder sich so einen Hund zulegen möchte, muss sachkundig sein.

Sollten Sie durch diese schwere Zeit der unangenehmen behördlichen Forderungen gehen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei uns können Sie den Sachkundenachweis machen. Auch treffen wir Vorbereitungen zum anstehenden Wesentest. Im Großen und Ganzen nehmen wir Ihnen die Verunsicherungen und finden einen Weg aus diesem Dilemma.

Sachkundenachweis

Wer: Alle, die einen als gefährlich eingestuften Hund Führen, Halten oder sich mit denen befassen wollen (z.B. Gassigänger Tierheim und / oder ähnliche Einrichtungen)

Wo: Hundeschule Mittelholstein, Bramstedter Weg 10, 24793 Bargstedt

Wann: nach Absprache

Kosten: 189,- € inkl. MwSt.

Wesenstestvorbereitung

Wer: Alle, die einen gefährlichen Hund ihr Eigen nennen, oder Tierheime, die die Gefährlichkeit der Hunde aberkennen lassen wollen und selbstverständlich alle, die interessiert sind

Wo: Hundeschule Mittelholstein, Bramstedter Weg 10, 24793 Bargstedt

Wann: nach Absprache

Kosten: je nach Absprache und Aufwand